Auf dem Ärztetag 2003 wurde die (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer neu gefasst. Für die Palliativmedizin in Deutschland beinhaltet die
Weiterbildungsordnung zwei wichtige Punkte:
- Alle Ärztinnen und Ärzte mit patientennaher Tätigkeit müssen sich während ihrer Gebietsweiterbildung Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Betreuung
schwerstkranker, sterbender und palliativmedizinisch zu versorgender PatientInnen aneignen
- Verabschiedung der Zusatz-Weiterbildung „Palliativmedizin“ als Ergänzung zu einer Facharztkompetenz
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