Die nächsten Kurse (jeweils 40 Stunden) im Rahmen des Curriculums der Zusatz-Weiterbildung "Palliativmedizin" finden statt:
Teilnahmebedingungen | Zertifizierung | Kosten | Zahlungsbedingungen | Stornierung |
Der Basiskurs sowie die Aufbaukurse (Modul1-3) richten sich an Ärzte. Gesondert ausgewiesene Kurse werden interprofessionell angeboten und richten sich an folgende interessierte Berufsgruppen: ° Ärzte Nach Überweisung des Rechnungsbetrages besteht Anspruch auf eine Kursteilnahme. Als erster Kurs sollte der Basiskurs besucht werden, als letzter das
Modul 3. |
Alle Kurse werden rechtzeitig bei der zuständigen Ärztekammer für die Zertifizierung zur Fort- und Weiterbildung angemeldet. |
600.- €/Kurs bzw. Modul inkl. Zertifizierung, Vortrags-Link und sonstigem Material Worpswede bei Bremen: 208.- € Übernachtung (im Einzelzimmer inkl. Frühstück pro Nacht): |
Nach schriftlichem Eingang der verbindlichen Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung. Eine Teilnahme ohne Kursplatzbestätigung ist nicht möglich. Die Rechnung sowie weitere Informationen wird Ihnen ca. 4 Wochen vor Kursbeginn zugestellt und muss bis zum angegebenen Zahlungsziel auf das genannte Konto überwiesen werden. Sollte die Zahlung bis zum angegebenen Zeitpunkt nicht eingegangen sein besteht kein Anspruch auf die Kursteilnahme. |
Bei Stornierung der Teilnahme nach vorheriger Anmeldung gelten folgende Bedingungen: Stornierung vor der Veranstaltung: bis 8 Wochen: Erstattung von 100% der Kosten bis 4 Wochen: Erstattung von 50% der Kosten weniger als 4 Wochen oder Nichterscheinen: keine Kostenerstattung Es besteht die Möglichkeit, bei nicht vorhersehbarer Verhinderung (z.B. Krankheit) den jeweiligen Kurs nach vorheriger Absprache zu einem späteren
Zeitpunkt nachzuholen. |
Kursbuch
Info 40-Stunden-Basiskurse
(Muster-)Weiterbildungsordnung: Zusatzt-Weiterbildung Palliativmedizin |
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung | Weiterbildungsinhalte |
Die Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Behandlung und Begleitung von Patienten mit einer inkurablen, weit fortgeschrittenen und fortschreitenden Erkrankung mit dem Ziel, unter Einbeziehung des sozialen Umfelds die bestmögliche Lebensqualität zu erreichen und sicherzustellen. Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Palliativmedizin nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses. |
• Facharztanerkennung • 40 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Palliativmedizin • Weiterbildungszeit: 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2; oder anteilig ersetzbar durch 120 Stunden Fallseminar einschließlich Supervision |
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in 1. Der Gesprächsführung mit Schwerstkranken, Sterbenden und deren Angehörigen sowie deren Beratung und Unterstützung 2. der Indikationsstellung für kurative, kausale und palliative Maßnahmen 3. der Erkennung von Schmerzursachen und der Behandlung akuter und chronischer Schmerzzustände 4. der Symptomkontrolle, z.B. bei Atemnot, Übelkeit, Erbrechen, Obstipation, Obstruktion, ulcerierenden Wunden, Angst, Verwirrtheit, deliranten Symptomen, Depression, Schlaflosigkeit 5. der Behandlung und Begleitung schwerkranker und sterbender Patienten, psychogenen Symptomen, somatischen Reaktionen und psychosozialen Zusammenhängen 6. der Arbeit im multiprofessionellen Team einschließlich der Koordination der interdisziplinären Zusammenarbeit einschließlich seelsorgerischer Aspekte 7. der palliativmedizinisch relevanten Arzneimitteltherapie 8. der Integration existentieller uns spiritueller Bedürfnisse von Patienten und ihren Angehörigen 9. der Auseinandersetzung mit Sterben, Tod und Trauer sowie deren kulturellen Aspekten 10. dem Umgang mit Fragestellungen zu Therapieeinschränkungen, Vorausverfügungen und Sterbebegleitung 11. der Wahrnehmung und Prophylaxe von Überlastungssyndromen 12. der Indikationsstellung physiotherapeutischer sowie weiterer additiver Maßnahmen |
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Info 40-Stunden Aufbaukurse Modul 1-3
Kursinhalte - Fallseminare einschließlich Supervision
Fallseminare werden in der (Muster-)Weiterbildungsordnung wie folgt definiert:
Weiterbildungsmaßnahmen mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers, wobei unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten anhand von vorgestellten Fallbeispielen und deren
Erörterung Kenntnisse und Fähigkeiten sowie das dazugehörige Grundlagenwissen erweitert und gefestigt wird.
Das Fallseminar einschließlich Supervision dient der Ergänzung und Vertiefung in der Praxis erworbener Fähigkeiten und Fertigkeiten. Es eröffnet neben dem Absolvieren der einjährigen Weiterbildungszeit einen zusätzlichen Weg, die Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin zu erwerben. Die grundsätzlichen Strategien palliativmedizinischer Entscheidungsfindung und Handlungsweisen werden exemplarisch reflektiert und auf die Herausforderung der Praxis übertragen. Das Programm umfasst 120 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten, die durch Bildung von modularen Themenschwerpunkten die Weiterbildungsinhalte der (Muster-) Weiterbildungsordnung umfassen. Die ersten beiden Module des Fallseminars einschließlich Supervision sollten flexibel, also nicht in festgelegter Reihenfolge besucht werden können. Modul 1 und 2 dienen der Vorbereitung der dritten Einheit, in der überwiegend komplexe Fragestellungen aus dem palliativmedizinischen Arbeitsfeld der Teilnehmenden erarbeitet werden sollen.
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Zertifizierung:
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Ärztekammer über die Inhalte der Weiterbildungsordnung insbesondere die Reihenfolge, in der die Kurse belegt werden sollen/müssen.
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